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Allgemeine Geschäftsbedingungen der KOMPASS TRAVEL e.K.
KOMPASS TRAVEL e.K. (nachfolgend KOMPASS TRAVEL genannt) vermittelt Reiseleistungen verschiedener Leistungsträger einschließlich Reiseveranstalter (nachfolgende insgesamt „Leistungsträger“ genannt). Die folgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen (nachfolgend Reisender oder Kunde genannt) und KOMPASS TRAVEL als Reisevermittler.
Sie beauftragen uns durch Ihre Kontaktaufnahme mit der Vermittlung von Reiseleistungen. Im Zuge der von KOMPASS TRAVEL durchgeführten Vermittlungsleistung bzw. Beratung gelten Sie als unser - Kunde - und werden von uns per Telefon, E-Mail und/oder schriftlich kontaktiert, um Ihre Wunschreise zu finden. Daher gelten die nachfolgenden Bedingungen ausschließlich für unsere Vermittlungstätigkeit und haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Reisen erfolgen. Dies gilt auch für eventuelle Reiseteilnehmer, die mit Ihnen reisen, wobei wir ohne anderen Hinweis von Ihnen davon ausgehen, dass Sie im Namen und mit Vollmacht für alle anderen Reiseteilnehmer handeln, die ebenfalls Kunde bei KOMPASS TRAVEL werden.
Mit der Übermittlung der verbindlichen Reiseanmeldung/des Buchungsauftrags per E-Mail (nachfolgend „Buchungsauftrag“ genannt) nach Abschluss der von uns erbrachten Beratung fordern Sie uns auf, Ihren Buchungsauftrag an den bzw. die jeweiligen Leistungserbringer weiterzuleiten.
Im Rahmen des verbindlichen Buchungsauftrags verpflichten Sie sich ebenfalls im eigenen Namen, sowie gegebenenfalls im Namen und mit Vollmacht für alle anderen Reiseteilnehmer zu einem Vertragsabschluss mit den Leistungsträgern und sind dann als - Reisender - an die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leistungsträger gebunden. Die AGB der jeweiligen Leistungsträger müssen durch den Reisenden auch im Namen und mit Vollmacht aller Reiseteilnehmer im Buchungsprozess explizit bestätigt werden.
Im Rahmen der angebotenen Leistungen bleibt es ausdrücklich im Verantwortungsbereich der jeweiligen Reisenden, sich vor Abschluss eines Reisevertrages über die für sie jeweils relevanten Punkte des Reisevertrags zu informieren, sofern diese Punkte über die von KOMPASS TRAVEL erhobenen und jeweils mitgeteilten Informationen hinausgehen.
KOMPASS TRAVEL weist alle Kunden ausdrücklich darauf hin, dass Reiseverträge nicht mit KOMPASS TRAVEL, sondern stets mit dem jeweils angegebenen Leistungsträger unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers zustande kommen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden im Buchungsprozess von KOMPASS TRAVEL zur Verfügung gestellt.
1. Buchungsauftrag
1.1 Der Auftrag an KOMPASS TRAVEL, eine Pauschalreise, Beförderung, Übernachtung oder sonstige touristische Leistung zu besorgen, erfolgt über eine Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon durch den Kunden. Der Kunde gibt im ersten Schritt der Kontaktaufnahme einen unverbindlichen Angebotserstellungsauftrag ab. Im Rahmen der nachfolgenden Beratung werden die Angebote nach den Wünschen des Kunden konkretisiert. Wenn daraufhin das dem Kunden von KOMPASS TRAVEL vorgestellte Angebot eines Leistungsträgers zusagt, wird der Buchungsauftrag durch den Kunden per E-Mail erfolgen, an den er sieben (7) Werktage gebunden ist (Hinweis: in den AGB der Leistungsträger können längere Fristen aufgeführt sein, die mit Abgabe des Buchungsauftrags für den Kunden verbindlich sind).
Sie als Kunde sind verpflichtet, richtige und vollständige Angaben zu Ihrer Person und zu den Mitreisenden zu machen.
1.2 Ein Reisevertrag kommt erst dann zustande, wenn KOMPASS TRAVEL oder der Leistungsträger dem Kunden schriftlich oder per E-Mail die Buchung bestätigt (Buchungsbestätigung). Die vertragliche Pflicht von KOMPASS TRAVEL ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Leistungen.
1.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung sorgfältig auf etwaige Fehler zu prüfen und, soweit Fehler enthalten sind, unverzüglich gegenüber KOMPASS TRAVEL oder dem Leistungsträger anzuzeigen. Dies gilt im Übrigen für alle Reiseunterlagen, die der Kunde im Rahmen seiner Buchung erhält.
1.4 Die Erbringung bzw. Durchführung der gebuchten Leistung als solche ist nicht Bestandteil der Pflicht von KOMPASS TRAVEL, sondern ist Pflicht der vermittelten Leistungsträger.
1.5 Erklärt der Leistungsträger, dass er den Buchungsauftrag nicht annehmen kann, besteht keinerlei Schadenersatzanspruch des Reisenden bzw. der Reiseteilnehmer gegen KOMPASS TRAVEL oder den Leistungsträger.
2. Bezahlung und Vergütung
2.1 Mit Ihrer Buchung bestätigen Sie, Mitarbeiter einer Unternehmung sind, mit der ein Rahmenvertrag besteht, und eine Geschäftsreise zu buchen. Es liegt in diesem Fall eine Kostenübernahmeerklärung der MSC Group vor. Die Bezahlung der gebuchten Leistungen wird von KOMPASS TRAVEL bzw. den Leistungsträgern direkt mit der MSC Group abgerechnet.
3. Leistungen der Leistungsträger
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen des Leistungsträgers ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Leistungsträgers sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. KOMPASS TRAVEL ist nicht zur Prüfung der Angaben der Leistungsträger bzw. sonstigen Anbieter verpflichtet und haftet gegenüber einem Kunden nicht für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der von dessen möglichen Vertragspartnern gemachten Angaben. KOMPASS TRAVEL haftet ebenfalls nicht für Schreibfehler, Druckfehler oder Rechenfehler in den Angeboten der Leistungsträger.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Leistungsträger nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.3 Der Kunde ist verpflichtet, alle Flüge 48 Stunden vor Antritt des jeweiligen Fluges bei der Fluggesellschaft rückbestätigen zu lassen.
5. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung, Ersatzpersonen
5.1 Jeder Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten. Etwaige Stornogebühren richten sich nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers bzw. des Versicherungsanbieters. Maßgebend ist der schriftliche Zugang der Rücktrittserklärung. Stornierungen und Umbuchungen können über KOMPASS TRAVEL oder direkt über den Leistungsträger abgewickelt werden.
5.2 Die Form des Rücktrittes richtet sich nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers.
5.3 Werden auf Wunsch des Reisenden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen vorgenommen (Umbuchung), kann der Leistungsträger ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann meist nur als Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, sofern der Leistungsträger keine für den Reisenden günstigere Möglichkeit anbietet. Stornierungsgebühren sind in den Tarifbeschreibungen des jeweiligen Angebotes des jeweiligen Leistungsträgers genannt. Eine Teilrückerstattung für nicht abgeflogene Teilstrecken bei Flugreisen ist ausgeschlossen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
6.1 Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, ist der Leistungsträger nicht zur Erstattung des Reisepreises verpflichtet. Wir empfehlen den Abschluss einer entsprechenden Reiseversicherung.
7. Reiseunterlagen
7.1 Erst nach vollständiger Bezahlung werden sämtliche Reiseunterlagen durch den Leistungsträger an den Reisenden versandt. Dieses kann je nach Veranstalter per E-Mail, an die bei der Buchung angegebene E‑Mailadresse, oder per Post erfolgen.
8. Versicherungen
8.1 Eine Reiseversicherung ist nicht im Reisepreis enthalten. KOMPASS TRAVEL empfiehlt allen Reisenden den Abschluss einer Reiseversicherung, insbesondere einer Reiserücktrittskosten- und/oder Ersatzversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung.
9. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
9.1 Jeder Reisende ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass für seine Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzlichen Bestimmungen - insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Pass-, Devisen-, Zoll- und Visabestimmungen - beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher Reisedokumente. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften hervorgehen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.
9.2 Im Rahmen unserer gesetzlichen Informationspflicht erteilt KOMPASS TRAVEL zu Fragen aus Ziffer 9.1 gewissenhaft Auskunft, kann dafür jedoch keine Haftung übernehmen. KOMPASS TRAVEL weist ausdrücklich darauf hin, dass die Bestimmungen jederzeit durch die Behörden geändert werden können. Dem Reisenden wird daher nahegelegt, selbst bei den zuständigen Ämtern und Institutionen Informationen einzuholen. Ausführliche und tagesaktuelle Informationen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.
10. Haftungsbeschränkungen
10.1 Die Erbringung von Leistungen, die dem jeweiligen Leistungsträger obliegen, ist nicht Gegenstand des mit KOMPASS TRAVEL bestehenden Vertragsverhältnisses. Für diese haftet allein der jeweilige Veranstalter bzw. Leistungsträger; eine Haftung von KOMPASS TRAVEL für die von den jeweiligen Leistungsträgern zu erbringenden Leistungen besteht daher nicht. Angaben über vermittelte Beförderungen oder andere touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger KOMPASS TRAVEL gegenüber. Sie stellen keine eigene Zusicherung von KOMPASS TRAVEL gegenüber dem Reisenden dar.
10.2 KOMPASS TRAVEL haftet dem Reisenden gegenüber jedoch für eine ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes.
10.3 Für entstandene Schäden wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten haftet KOMPASS TRAVEL nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Beschränkung gilt nicht für a) die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder b) die Haftung wegen übernommener Garantie oder c) Personen-, Gesundheitsschäden oder Tod als Folge des Schadens.
10.4 Bei leicht fahrlässiger Verletzung der vertraglichen Pflichten ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Hierbei wird die Haftung betragsmäßig im Einzelfall auf den Preis der vermittelten Leistung beschränkt.
10.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von KOMPASS TRAVEL.
10.6 Verjährung - Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
11. Abtretungsverbot
11.1 Eine Abtretung von Ansprüchen des Reisenden gegen KOMPASS TRAVEL an Dritte, auch an Ehegatten oder Verwandte, ist ausgeschlossen. Dies betrifft sowohl Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag und im Zusammenhang damit sowie aus unerlaubter Handlung. Auch die gerichtliche Geltendmachung vorbezeichneter Ansprüche des Reisenden durch Dritte im eigenen Namen ist unzulässig. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen den Leistungsträger bleibt unberührt, sofern sich aus den AGB des Leistungsträgers nicht etwas anderes ergibt.
12. Datenschutz für den Kunde und die Reisenden
12.1 KOMPASS TRAVEL möchte die personenbezogenen Daten aller Kunden schützen und verpflichtet sich daher, solche personenbezogenem Daten, d.h. alle Daten, die im Zusammenhang mit Buchungsvorgängen, Registrierungsvorgängen und/oder der Nutzung von KOMPASS TRAVEL Dienstleistungen durch KOMPASS TRAVEL beim jeweiligen Kunden für diesen und ggf. weitere Reiseteilnehmer erhoben und nachfolgend gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, lediglich zu Zwecken der Abwicklung von unter Mitwirkung von KOMPASS TRAVEL zustande gekommenen Verträgen; dem stimmt der Kunde ggf. in Vertretung für die Reiseteilnehmer mit Mitteilung bzw. Eingabe seiner Daten zu. Eine Übermittlung solcher Daten darf KOMPASS TRAVEL an solche Dritte vornehmen, die diese Daten jeweils zur Erfüllung und Abwicklung von unter Mitwirkung von KOMPASS TRAVEL zustande gekommenen Verträgen nutzen, insbesondere Reedereien, Fluggesellschaften, Transferdienstleister, Hotelbetreiber und Reiseversicherungsanbieter. KOMPASS TRAVEL verpflichtet sich, personenbezogene Kundendaten im Übrigen nicht an außenstehende Dritte weiterzugeben, sofern hierzu keine gesetzlich oder behördlich angeordnete Verpflichtung besteht.
12.2 KOMPASS TRAVEL ist bemüht, seinen Service stetig zu verbessern und sein Angebot zu erweitern. Dies ist nur mit der Hilfe der Kunden möglich. Daher erteilt der Kunde uns im eigenen Namen und ggf. in Vertretung der Reiseteilnehmer die Zustimmung, ihn bzw. die Reiseteilnehmer per E-Mail zu kontaktieren, um Ihm Informationen über neue Angebote und Dienstleistungen zukommen zu lassen und ihn zu unserem Service zu befragen. Die Zustimmung kann jederzeit per E-Mail an info@kompass-travel.de widerrufen werden.
13. Gerichtsstand
13.1 Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Bei Streitigkeiten kann KOMPASS TRAVEL nur an ihrem Sitz verklagt werden. Für Klagen von KOMPASS TRAVEL gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage von KOMPASS TRAVEL richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder Personen, die nach Abschluss des Vermittlungsvertrags ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. In all diesen Fällen ist der Sitz von KOMPASS TRAVEL maßgebend.
14. Sonstiges
14.1 Sollte sich eine der vorstehenden Bestimmungen als unwirksam oder nicht durchsetzbar herausstellen, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
14.2 KOMPASS TRAVEL weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die Vermittlung von Reiseleistungen gem. § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB nicht dem Fernabsatzgesetz unterliegt. Dies gilt insbesondere auch für den Verkauf von Flugtickets. Dies bedeutet, dass dem Kunden insoweit kein Widerrufs- und Rückgaberecht gegenüber der KOMPASS TRAVEL zusteht.
Stand: Oktober 2026
